Insolvenzrecht

Rechnungen stapeln sich und bleiben liegen? Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage?

Der Gesetzgeber hat diesen besonderen Situationen Rechnung getragen und bietet Ihnen gegen vollständige Entschuldung die Möglichkeit eines finanziellen Neuanfangs. 

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Entschuldung. Vor Einreichung des Insolvenzantrags treten wir mit den Gläubigern in Vergleichsverhandlungen ein, um die Schuldenhöhe nach Möglichkeit so gering wie möglich zu halten (außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren).

Bei gescheiterter außergerichtlicher Einigung bereiten wir den Insolvenzantrag vor und reichen Ihn mit Blick auf eine sichere Entschuldung beim Amtsgericht als Insolvenzgericht ein. 

Auch während der Wohlverhaltensperiode stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. 

Sprechen Sie uns einfach an.

 

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